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Georg & Gisela Behrendt GbR
Hoheharzstr. 18 + 20, D-37449 Zorge/Südharz

  1. Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt nur für den festgelegten Zeitraum.
  2. Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag bestätigten Personenzahl bewohnt werden.
  3. Haustiere sind nach vorheriger Anmeldung willkommen, müssen aber im Mietvertrag eingetragen sein.    Für entstandene Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, haftet allein der Halter.
  4. Haustiere dürfen auf dem Grundstück frei herumlaufen, sofern sie andere Gäste nicht gefährden.
  5. Vom Spielplatz sind Haustiere fernzuhalten. Entstandene Verunreinigungen sind vom Halter unverzüglich zu beseitigen.
  6. Die Wohnungseinrichtung, sowie alle zur Verfügung stehenden Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Verursachte Schäden müssen vom Mieter ersetzt werden.
  7. Nach Abschluß des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
  8. Kurzfristiger Reiserücktritt ist kostenpflichtig und bedarf der Absprache mit dem Vermieter.
  9. Unvorhersehbare Sperrung der Ferienhauses durch Schäden oder kurzfristige Umbelegung wird durch den Vermieter organisiert und ist für den Mieter nicht kostenpflichtig.
  10. Der Vermieter übergibt dem Mieter bei Einzug einen Wohnungsschlüssel. Der Verlust des Wohnungsschlüssels erfordert den Einbau eines neuen Schlosses. Die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  11. Der Mieter gibt sein Einverständnis zur Speicherung der erforderlichen Personalien in der Datenbank des Vermieters.
  12. Die vorstehenden Bestandteile des Mietvertrages gelten auch dann weiter, wenn einige Punkte rechtsunwirkam werden.
  13. Gerichtsstand ist Berlin. (Steuer-Nr.: 34/351/50191)

Frau Martina Thurmann

Telefon: 030 - 464 03 412
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