
Georg & Gisela Behrendt GbR Hoheharzstr. 18 + 20, D-37449 Zorge/Südharz
- Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt nur für den festgelegten Zeitraum.
- Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag bestätigten Personenzahl bewohnt werden.
- Haustiere sind nach vorheriger Anmeldung willkommen, müssen aber im Mietvertrag eingetragen sein. Für entstandene Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, haftet allein der Halter.
- Haustiere dürfen auf dem Grundstück frei herumlaufen, sofern sie andere Gäste nicht gefährden.
- Vom Spielplatz sind Haustiere fernzuhalten. Entstandene Verunreinigungen sind vom Halter unverzüglich zu beseitigen.
- Die Wohnungseinrichtung, sowie alle zur Verfügung stehenden Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Verursachte Schäden müssen vom Mieter ersetzt werden.
- Nach Abschluß des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
- Kurzfristiger Reiserücktritt ist kostenpflichtig und bedarf der Absprache mit dem Vermieter.
- Unvorhersehbare Sperrung der Ferienhauses durch Schäden oder kurzfristige Umbelegung wird durch den Vermieter organisiert und ist für den Mieter nicht kostenpflichtig.
- Der Vermieter übergibt dem Mieter bei Einzug einen Wohnungsschlüssel. Der Verlust des Wohnungsschlüssels erfordert den Einbau eines neuen Schlosses. Die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter gibt sein Einverständnis zur Speicherung der erforderlichen Personalien in der Datenbank des Vermieters.
- Die vorstehenden Bestandteile des Mietvertrages gelten auch dann weiter, wenn einige Punkte rechtsunwirkam werden.
- Gerichtsstand ist Berlin. (Steuer-Nr.: 34/351/50191)
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